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Mitgliedschaft

Vereinsmitglied kann nur eine Person mit ordentlichem Wohnsitz in der Gemeinde Bürmoos werden. Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein ist der Besitz der Jahressteuerkarte des Bundeslandes Salzburg sowie der Nachweis der Bezahlung der Fischereiumlage des aktuellen Jahres. Ansuchen um Aufnahme als Vereinsmitglied sind in der Fischerhütte abzugeben.

Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vereinsvorstand. Unsere ehemaligen Jungfischer werden ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (Stichtag 30. April) und Erfüllung der obigen Voraussetzungen bevorzugt als Mitglieder aufgenommen. 

Tageskarten

Tageskarten können von Vereinsmitgliedern und Personen mit ordentlichem Wohnsitz in der Gemeinde Bürmoos erworben werden. Der Kartenverkauf wird ausschließlich in der Fischerhütte durchgeführt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Tageskarte vor Beginn des Fischens erworben werden muss.

Saison- und
Jahreskarten

Saison- und Jahreskarten können nur von Vereinsmitgliedern erworben werden. Über die Vergabe entscheidet nach vorliegendem Ansuchen der Vereinsvorstand. Es wird darauf hingewiesen, dass von Besitzern der Saison- und Jahreskarten eine verstärkte Teilnahme an Vereinsaktivitäten und diversen Arbeiten erwartet wird.

 

Weitere Informationen sind als Aushang im Schaukasten an der Fischerhütte zu finden.